Wann wird Logopädie vom Arzt verschrieben?

Es können alle Altersgruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) Logopädie erhalten, wenn z.B. ein oder mehrere Störungsbereiche vorhanden sind.
Dieses könnten sein:

  • Stimme
    (wie z.B. Aphonie, Stimmlippenlähmung, Stimmknötchen, krankhafter Verlauf des Stimmbruchs, hyper-/hypofunktionelle Dysphonie, Heiserkeit, Räusperzwang, Veränderung der Stimmlage und Tonhöhe, eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit...)

  • Sprache
    (wie z.B. Entwicklungsstörungen, eingeschränkter aktiver und passiver Wortschatz, Wortfindungsstörungen, Dysgrammatismus, Auffälligkeiten der auditiven Merkspanne/des auditiven Gedächtnisses,  Aphasie/Schlaganfall, Mehrfachbehinderungen, frühkindliche Hirnschädigungen, Hirntumor, genetisch bedingte Krankheiten,...)

  • Artikulation
    (wie z.B. Beeinträchtigung in der Laut- und Lautverbindungsbildung, orofaziale Störungen, Anomalien des Kiefers, Hörstörungen, Entwicklungsstörungen,...)

  • Sprechmotorik
    (wie z.B. Entzündungen, Sprechapraxie, Dyspraxie, Dysarthrie, ALS, Ataxie, Dystonie, Multiple Sklerose,...)

  • Redeflusses
    (wie z.B. Stottern, Poltern)

  • Stimm- und Sprechfunktion
    (wie z.B. Rhinophonie/Näseln, Lippen-Kiefer-Gaumen-Trauma)

  • Schluckakt
    (wie z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS, Ataxie, Dystonie, Aphasie, Operationsfolgen, orofaziale Störung...)

  • auditiven Wahrnehmung
    (wie z. B. zentrale Hörstörung)

  • Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
    (wie z.B. angeboren, erworben durch Infektionen, Trauma, Hörsturz, nach Cochlea-Implantat- Versorgung)

  • Gesichtsmuskulatur/ Fazialesparesen
    (wie z.B. Schlaganfall, Entzündungen, plötzlich auftretende Gesichtslähmung, Trigeminusneuralgie,...)